Informationen für Eltern
Alle Eltern wünschen sich, dass ihr Kind in der Schule und im Leben erfolgreich ist. Nur durch gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern gelingt es, auch für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund die besten Voraussetzungen für den Schulstart und ihren Bildungsweg zu ermöglichen. Eltern haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsaufgaben der Schule zu unterstützen. Dies gelingt am besten durch aktive Zusammenarbeit und Beteiligung am schulischen Leben.
Bildungswege in Österreich
Auf der Webseite des Bildungsministeriums wird das Österreichische Schulsystem erklärt: Link
Die Broschüre "Bildungswege in Österreich" wurden für 2019/20 aufgelegt. Sie informiert über das gesamte österreichische Bildungssystem – von der Volksschule bis zu Universitäten und Hochschulen.
Die Broschüre können Sie in folgenden Sprachen lesen: Deutsch, Arabisch, Bosnisch/ Kroatisch /Serbisch, Dari, Englisch, Russisch, Türkisch
Wie funktioniert Schule in Österreich? - Schulpflicht, Noten, Lehrbücher...
"Schule verstehen" - Diese Broschüre steht in in folgenden Sprachen zum Download zur Verfügung:
Deutsch/Englisch, Deutsch/Arabisch, Deutsch/Farsi, Deutsch/Französisch, Deutsch/Russisch, Deutsch/Somali, Deutsch/Tschetschenisch, Deutsch/Türkisch
Fernbleiben vom Unterricht
Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren ist der Schulbesuch in Österreich gesetzliche Pflicht. Nur unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, im Unterricht zu fehlen. Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Infoblatt:
Religionsunterricht in Österreich
An österreichischen Schulen ist der Religionsunterricht Pflichtgegenstand. Alle Schüler und Schülerinnen, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, sind verpflichtet, den Religionsunterricht ihres Bekenntnisses zu besuchen. Abmeldungen davon sind nur zu gewissen Zeiten möglich. Die genauen Regelungen insbesondere für Migrantinnen und Migranten sind in einem Infoblatt zusammengefasst:
Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF)
Wenn ein Kind infolge einer Behinderung dem Unterricht ohne sonderpädagogische Förderung nicht folgen kann, wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt und der Unterricht darauf angepasst. Details dazu finden Sie in diesem Folder: