Schulpartnerschaft

Allgemeines zur Schulpartnerschaft

Schulpartnerschaft meint das Zusammenwirken von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten mit dem Ziel, Schule am Standort gemeinsam zu gestalten.

Zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft sind je nach Schulart entweder Klassen- und Schulforen oder ein Schulgemeinschaftsausschuss einzurichten. Bei diesen Schulpartnerschaftsgremien handelt es sich um Organe der Schule, welchen abhängig von der Art der Angelegenheit Entscheidungs- oder Beratungsbefugnisse eingeräumt sind.

Klassen- und Schulforum

In den Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, ist für jede Klasse ein Klassenforum und für jede Schule ein Schulforum einzurichten.

Dem Klassenforum gehören die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer oder die Klassenvorständin bzw. der Klassenvorstand und die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der betreffenden Klasse an. Dem Schulforum gehören die Schulleiterin bzw. der Schulleiter, alle Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer oder Klassenvorstände und alle Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter aller Klassen der betreffenden Schule an.

Das Klassenforum entscheidet bzw. berät in jenen Angelegenheiten, die nur eine Klasse betreffen, das Schulforum hingegen in jenen, die mehr als eine Klasse betreffen. Das Klassen- oder Schulforum entscheidet beispielsweise über die die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen oder die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung. Einzelne Angelegenheiten, wie beispielsweise die Entscheidung über die Durchführung und Terminfestsetzung von Elternsprechtagen oder die Festlegung von schulautonomen Tagen, sind jedoch ausdrücklich dem Schulforum vorbehalten.

Darüber hinaus obliegt dem Klassen- oder Schulforum die Beratung in allen die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erziehungsberechtigten betreffenden Angelegenheiten der Schule, insbesondere in wichtigen Fragen des Unterrichts und der Erziehung, der Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln und von Baumaßnahmen im Bereich der Schule.

Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)

In den Polytechnischen Schulen, in den Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, in den Berufsschulen und in den mittleren und höheren Schulen ist ein Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) zu bilden.

Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und je drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten an.

Der Schulgemeinschaftsausschuss entscheidet beispielsweise über die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen, die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung, die Durchführung und Terminfestsetzung von Elternsprechtagen oder die Festlegung von schulautonomen Tagen.

Darüber hinaus obliegt dem Schulgemeinschaftsausschuss die Beratung in allen die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erziehungsberechtigten betreffenden Angelegenheiten der Schule, insbesondere in wichtigen Fragen des Unterrichts und der Erziehung, der Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln und von Baumaßnahmen im Bereich der Schule.

Schülervertretung

Die Schülerinnen und Schüler einer Schule haben das Recht der Schülermitverwaltung in Form der Vertretung ihrer Interessen und der Mitgestaltung des Schullebens. Zu diesen Zwecken sind an allen Schulen, ausgenommen die Volksschule sowie die Grundstufen der Sonderschule, Schülervertreterinnen und Schülervertreter zu bestellen.

Ab der 5. Schulstufe wählen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schülervertretung je Klasse eine Klassensprecherin bzw. einen Klassensprecher. An Schulen mit Jahrgangseinteilung (berufsbildende höhere Schulen) werden diese als Jahrgangssprecherin bzw. Jahrgangssprecher bezeichnet. An Schulen mit Fachabteilungen wird eine Abteilungssprecherin bzw. ein Abteilungssprecher gewählt. An Mittelschulen, an den 5. bis 8. Schulstufen der nach dem Lehrplan der Mittelschule geführten Sonderschulen und an den Unterstufen der allgemein bildenden höheren Schulen wird zudem eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Klassensprecherinnnen bzw. Klassensprecher gewählt. An ganzjährigen Berufsschulen gibt es für die einzelnen Schultage einer Woche eine Tagessprecherin bzw. einen Tagessprecher. Für jede Schülervertreterin bzw. jeden Schülervertreter ist jeweils eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen.

An Polytechnischen Schulen, nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführten Sonderschulen, an Berufsschulen sowie an mittleren und höheren Schulen werden zusätzlich eine Schulsprecherin bzw. ein Schulsprecher sowie zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt.

Im Rahmen der Interessenvertretung gegenüber den Lehrerpersonen, der Schulleitung und den Schulbehörden stehen den Schülervertreterinnen und Schülervertretern Mitwirkungsrechte (z.B.: das Recht auf Teilnahme an Lehrerkonferenzen oder das Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichtes im Rahmen des Lehrplanes) und Mitbestimmungsrechte (z.B.: das Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln) zu.

Neben der auf die einzelnen Schulstandorte bezogenen Schülervertretung gibt es auch eine überschulische Schülervertretung. Bei jeder Bildungsdirektion ist eine Landesschülervertretung, beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist eine Bundesschülervertretung eingerichtet.

Elternvertretung

Als Vertretung der Erziehungsberechtigten existieren an vielen Schulen Elternvereine.

Die Elternvereine der einzelnen Schulen sind in Landesverbänden organisiert. Darüber hinaus ist beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung der Elternbeirat als beratendes Gremium eingerichtet.

Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter

Hier gelangen Sie zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Tiroler Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen.