Berufsreifeprüfung

Die mit einer Reifeprüfung an einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen können von Personen, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben, durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung erworben werden. Eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung eröffnet einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs in Österreich.

Die Zulassung zur Berufsreifeprüfung setzt voraus, dass bereits eine berufliche Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss oder Schule für Gesundheits- und Krankenpflege) absolviert wurde bzw. gerade absolviert wird (z.B. Lehre mit Matura). Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist bei der Bildungsdirektion für Tirol einzubringen.

Die Berufsreifeprüfung ist eine Externistenprüfung und wird von einer an einer öffentlichen höheren Schule eingerichteten Prüfungskommission durchgeführt. Die Prüfungsvorbereitung kann sowohl im Selbststudium als auch im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungseinrichtungen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen.

Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen („Deutsch“, „Mathematik“, „Lebende Fremdsprache“, „Fachbereich“). Auch im Bereich der Berufsreifeprüfung gilt die standardisierte Reife- und Diplomprüfung. Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich auf die berufliche Erstausbildung. Bis zu drei Teilprüfungen können an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung abgelegt werden. Mindestens eine Teilprüfung ist jedenfalls vor der Prüfungskommission an einer öffentlichen höheren Schule abzulegen.

Weitere Informationen zur Berufsreifeprüfung (Dauer, Prüfungsvorbereitung, etc.) sind unter Erwachsenenbildung.at zu finden.

Hier gelangen Sie zu allen Formularen im Zusammenhang mit der Berufsreifeprüfung.

Mitglieder der Prüfungskommission finden hier die Formulare zur Abrechnung der Prüfungsgebühren.

Rechtsgrundlagen: