Pflichtschulabschluss-Prüfung

Personen ohne Pflichtschulabschluss können diesen auch nach beendeter Schulpflicht nachholen.

Die Pflichtschulabschluss-Prüfung ist eine Externistenprüfung. Das Ansuchen um Zulassung ist schriftlich bei der Schule, an der die Prüfungskommission ihren Sitz hat, einzubringen. Über die Zulassung zur Pflichtschulabschluss-Prüfung sowie über allfällige Anrechnungsmöglichkeiten von vorhandenen Teilprüfungszeugnissen entscheidet die Prüfungskommission.

Die Pflichtschulabschluss-Prüfung besteht aus sechs Teilprüfungen (vier Pflichtfächer und zwei Wahlfächer). Die vier Pflichtfächer sind „Deutsch – Kommunikation und Gesellschaft“, „Englisch – Globalität und Transkulturalität“, „Mathematik“ und „Berufsorientierung“. Aus den Prüfungsgebieten „Kreativität und Gestaltung“, „Gesundheit und Soziales“, „Weitere Sprache“ und „Natur und Technik“ sind zwei Wahlfächer zu wählen.

Die Prüfungsvorbereitung kann sowohl im Selbststudium als auch im Rahmen von kostenlosen Vorbereitungslehrgängen an Einrichtungen der Erwachsenenbildung erfolgen. Bei Besuch von Vorbereitungslehrgängen an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung können bis zu 5 Teilprüfungen dort abgelegt werden. Eine Teilprüfung muss jedenfalls vor der Externistenprüfungskommission abgelegt werden.

Weitere Informationen zur Pflichtschulabschluss-Prüfung (Dauer, Prüfungsvorbereitung, etc.) sind unter Erwachsenenbildung.at zu finden.

Rechtsgrundlagen: