Rundschreiben/Erlässe

Die Rundschreiben der Bildungsdirektion für Tirol dienen dazu, den Schulen wichtige Informationen zu übermitteln. Diese Rundschreiben besitzen Anordnungscharakter und entfalten Rechtswirkungen für die Schulen. Die Rundschreiben der Bildungsdirektion für Tirol sind in Themenbereiche (Rechtliche, Pädagogische, Budgetäre oder Personelle Angelegenheiten) untergliedert. Der Verteilerkreis kann sich auf alle Schulen Tirols oder auf einen ausgewählten Kreis von Schulen beziehen, die Geltung eines Rundschreibens kann begrenzt oder unbegrenzt festgelegt sein.

Der ehemalige Landesschulrat für Tirol bediente sich vor seiner Auflassung ebenfalls bereits der Form des Rundschreibens. Die ehemalige Abteilung Bildung des Amtes der Tiroler Landesregierung verwendete unter anderem Erlässe, um an die Pflichtschulen heranzutreten. Die von der ehemaligen Abteilung Bildung bisher verfassten Erlässe und die vom ehemaligen Landesschulrat für Tirol bisher verfassten Rundschreiben bleiben, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben werden, unverändert in Kraft.

Darüber hinaus werden für die Schulen im Verwaltungsbereich des Landes (Pflichtschulen) noch Schulinformationsschreiben veröffentlicht. Diese enthalten Informationen zu rechtlichen Regelungen sowie Informationen, die meist nur kurze Zeit gültig sind bzw. waren (z. B. Ausschreibung von Schulleiter-Stellen, Stellenplanerhebungen, Vorbereitung der Personalvertreter-Wahlen).