Ständiger Beirat

In jeder Bildungsdirektion ist ein Ständiger Beirat (Beirat) einzurichten. Der Beirat hat die Aufgabe, in den von der Bildungsdirektion auf dem Gebiet des Schul- und Erziehungswesens zu besorgenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beratend mitzuwirken. Insbesondere können ihm bildungspolitisch relevante Begutachtungsentwürfe zur Abgabe einer beratenden Stellungnahme vorgelegt werden.

Der Ständige Beirat tagt zwei Mal pro Jahr. Den Vorsitz führt die Bildungsdirektorin bzw. der Bildungsdirektor; die Geschäftsstelle leitet die Präsidialleiterin bzw. der Präsidialleiter der Bildungsdirektion.