Gleichbehandlung

Im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis darf nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz niemand aufgrund des Geschlechtes  insbesondere unter Bedachtnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat  unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.

Gleichbehandlungsrechtliche Regelungen für Lehrpersonen an Tiroler Pflichtschulen

  • Organe

Zur Wahrnehmung gleichbehandlungsrechtlicher Aufgaben sind für Lehrerinnen und Lehrer an Tiroler Pflichtschulen folgende Organe eingerichtet:

  • Gleichbehandlungskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung
  • Gleichbehandlungsbeauftragte/r samt Stellvertretung
  • Kontaktfrauen

Ansprechpersonen

  • Frauenförderungsplan

Die Bildungsdirektion für Tirol hat mit Verordnung vom 14. August 2025 einen Frauenförderungsplan für die Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, Berufsschulen und land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen in Tirol erlassen: