Schutz für Kinder und Jugendliche vor Gewalt

"Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung."
(Artikel 5 BVGKR)

Seit 1989 ist in Österreich Gewalt in der Erziehung gesetzlich verboten. Ohrfeigen, Schläge, Misshandlungen und Demütigungen sind nicht erlaubt! Das heißt, dass es verboten ist, Kinder körperlich zu bestrafen, ihnen seelisches Leid zuzufügen, sie zu missbrauchen oder zu misshandeln.

Wenn man feststellt oder den Verdacht hat, dass ein Kind misshandelt wird, kann man sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden.

Schulleitungen sind verpflichtet, einen solchen Verdacht zu melden.

Schutz vor Gewalt an Kindern und Jugendlichen: PHT und BDion

Wichtige und hilfreiche Links: 

Gewaltprävention im Land Tirol Gewaltfrei Tirol | Land Tirol

Broschüre "(K)ein sicherer Ort – Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen" (K)ein sicherer Ort - Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen (tirol.gv.at)

Was tun bei Verdacht auf Gewalt an Kindern? Was_tun_bei_Verdacht_auf_Gewalt_23.pdf (tirol.gv.at)

Achtsame Schule Leitfaden zur strukturellen Prävention von sexueller Gewalt: Selbstlaut-Leitfaden-2020_korr_20210205.pdf

Mitteilung bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung: Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Familien- und Jugendgerichtshilfe rs_03_2021_bdt.pdf (bmbwf.gv.at)