Meine Qualifikation (Ausland)

Generelle Voraussetzungen

Für einen Einstieg in den Lehrberuf von Lehrpersonen mit nichtdeutscher Muttersprache muss für eine Anstellung an Mittelschulen derzeit das Sprachniveau Deutsch GERS C1 sowie an Volksschulen GERS C2 nachgewiesen werden.

 

Berufsanerkennungsverfahren für allgemeinbildende Pflichtschulen:

Für die Anstellung von Personen, die ihre Ausbildung nicht in Österreich, sondern in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben, muss zunächst ein sogenanntes „Berufsanerkennungsverfahren“ durchgeführt werden. Dieses setzt voraus, dass im Herkunftsland der volle Berufszugang gegeben ist. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie im nachfolgend verlinkten Informationsblatt. Der notwendige Antrag kann über das bereitgestellte Online Formular eingebracht werden:

Ansprechperson für Rückfragen zum Berufsanerkennungsverfahren an allgemein bildenden Pflichtschulen:

Mag. Florian HUPFAUF
0512 9012 9193

 

Nostrifizierung

Für jene Personen, die ihre Ausbildung weder in Österreich noch in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben, besteht die Möglichkeit ein „Nostrifizierungsverfahren“ durchzuführen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Für die Nostrifizierung eines Lehramtsstudiums wenden Sie sich bitte an eine Pädagogische Hochschule oder Universität.

 

Berufsanerkennungsverfahren an allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Über die Anerkennung von Diplomen im Bereich der Lehrpersonen an allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen entscheidet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens: