Mein Dienstverhältnis

Mein Dienstantritt

Lehrpersonen im bzw. mit Lehramtsstudium müssen eine fünftägige Lehrveranstaltung, alle anderen Lehrpersonen eine zehntägige Lehrveranstaltung in den letzten beiden Wochen der Hauptferien besuchen. Der jeweils erste Tag dieser so genannten „einführenden Lehrveranstaltungen“ stellt den Dienstantritt dar. In gewissen Fällen gibt es davon Ausnahmen, über die Sie gegebenenfalls von der Personalabteilung informiert werden.

Mein Entgelt

Mit einer Vollanstellung als Lehrerin oder Lehrer beträgt Ihr monatliches Einstiegsgehalt mindestens 3.401,2 EUR brutto bis zur höchsten Entlohnungsstufe von 6.043,7 EUR brutto (Stand Januar 2024).

Können Sie bestimmte Vordienstzeiten vorweisen oder engagieren Sie sich in verschiedenen Verantwortungsbereichen (zum Beispiel als Mentorin oder als Mentor) in der Schule, ist ein höherer Verdienst vorgesehen.

Für besonders arbeitsintensive Fächer in der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe) und II (ab der 9. Schulstufe) gibt es zusätzlich zum Entgelt eine Fächervergütung.

  • In der Sekundarstufe I gibt es für folgende Fächer eine Vergütung von 33,6 Euro brutto pro Wochenstunde:
    Deutsch, Lebende Fremdsprachen & Mathematik
  • In der Sekundarstufe II gibt es für folgende Fächer eine Vergütung von 43,2 Euro brutto pro Wochenstunde:
    Deutsch, Fremdsprachen, Darstellende Geometrie, Informatik & Mathematik
    Nur als Schularbeitsfach: Physik oder Biologie
  • In der Sekundarstufe II gibt es für folgende Fächer eine Vergütung von 17,6 Euro brutto pro Wochenstunde:
    Biologie, Chemie, Geographie und Wirtschaftskunde, Geometrisch Zeichnen, Geschichte, Haushaltsökonomie und Ernährung, Physik, Psychologie und Philosophie, Rechtskunde, Religion, Sportkunde

Unter Warum - KLASSE JOB finden Sie weitere Informationen zur Höhe des Gehalts und einen Link zur Gehaltstabelle.

Meine Vordienstzeiten

So genannte Vordienstzeiten sind Zeiten, in denen Sie bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet haben und die für Ihren Lehrberuf angerechnet werden können. Angerechnete Vordienstzeiten können bewirken, dass Sie in einer höheren Gehaltsstufe starten.

Es kann ein Maximum von 12 Jahren angerechnet werden, wenn es sich dabei um berücksichtigungswürdige Zeiten handelt. Im Fall eines Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft kann die Anrechnung unbeschränkt, d.h. über 12 Jahre hinaus, erfolgen. Zivil- und Präsenzdienstzeiten zählen zu diesen.

Nach Ihrer Aufnahme im Tiroler Schuldienst übermittelt Ihnen die Bildungsdirektion für Tirol einen eingeschriebenen Brief (RSa) zur Berechnung Ihrer Vordienstzeiten.  Befüllen Sie das in der Anlage mitgesendete Erhebungsblatt und retournieren Sie es mit den erforderlichen Nachweisen (Dienstverträge, Dienstzeitbestätigungen, Präsenz- bzw. Zivildienstbestätigung, Versicherungsdatenauszug) innerhalb von drei Monaten per E-Mail an die Bildungsdirektion für Tirol (office [dot] bildung [at] tirol [dot] gv [dot] atclass="spamspan mailto"). Bitte retournieren Sie das befüllte Erhebungsblatt auch, wenn Sie über keine anrechenbaren Vordienstzeiten verfügen.

Welche Vordienstzeiten können angerechnet werden?

Jede Anrechnung von Vordienstzeiten stellt eine individuelle Berechnung dar. Vordienstzeiten können erst nach einer etwaigen Aufnahme in den Tiroler Schuldienst und in weiterer Folge nach Vorliegen entsprechender Nachweise (Dienstverträge bzw. Dienstzeitbestätigungen) konkret beurteilt werden.

Anrechenbare Vordienstzeiten sind:

  • Dienstverhältnisse zu einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) oder zu einem Gemeindeverband - jedoch kein Praktikum
  • Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst
  • Ausübung einer nützlichen Berufstätigkeit

Nützliche Berufstätigkeit

Nützliche Berufstätigkeiten sind Zeiten, die eine fachliche Erfahrung vermitteln, durch die

  • eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz überwiegend unterbleiben kann oder
  • ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine zu erwarten ist.

Die Anrechnung von nützlichen Berufstätigkeiten setzt jedenfalls voraus, dass

  • diese zum Zeitpunkt des Beginns des Dienstverhältnisses nicht mehr als 20 Jahre zurückliegen;
  • im Zeitpunkt der Ausübung der Tätigkeit bereits die Lehramtsausbildung abgeschlossen wurde;
  • sie ihrem Inhalt nach nützlich in Bezug auf die absolvierte Ausbildung sind;
  • diese über einen zusammenhängenden Zeitraum von zumindest sechs Monaten absolviert wurden;
  • diese zumindest im Ausmaß von 20 % der Vollbeschäftigung erbracht wurden (Umfang-Mindestschwelle)

Zeiten nützlicher Berufstätigkeiten sind grundsätzlich aliquot entsprechend dem Beschäftigungsausmaß anzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass die oben angeführten Informationen nur einer allgemeinen Einschätzung dienen. Eine rechtlich verbindliche Entscheidung über die Anrechnung von Vordienstzeiten trifft die Personalabteilung.