📝 Mein Dienstantritt

...an allgemeinbildenden Pflichtschulen

  • Ihr Dienstantritt als Neulehrperson erfolgt mit dem Beginn des Schuljahres (zweiter Montag im September) und ist bis 31.08. des Jahres befristet.
  • Erfolgt der Diensteintritt bis einschließlich 30.04. des Jahres, wird Ihr Dienstverhältnis bis 31.08. des Jahres befristet.
  • Erfolgt der Dienstantritt ab dem 01.05. des Jahres, wird Ihr Dienstverhältnis bis zum Ende des Unterrichtsjahres befristet: Ihre Bezüge werden daher bis zum Beginn der Sommerferien (z.B. bis 08.07.) ausbezahlt.
  • Erfolgt die Befristung bis zum Beginn der Sommerferien, ist eine erneute Bewerbung für das kommende Schuljahr nötig.

...an allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

  • Erfolgt der Dienstantritt ab dem 01.02. des Jahres, wird Ihr Dienstverhältnis bis zum Ende des Unterrichtsjahres befristet: Ihre Bezüge werden daher bis zum Beginn der Sommerferien (z.B. bis 08.07.) ausbezahlt.
  • Erfolgt der Dienstantritt mit Beginn des Schuljahres, endet das Dienstverhältnis mit dem Sonntag (z.B. 10.09.) vor Beginn des nächsten Schuljahres.