📝 Mein Dienstverhältnis
Mein Dienstantritt
...an allgemeinbildenden Pflichtschulen
- Ihr Dienstantritt als Neulehrperson erfolgt mit dem Beginn des Schuljahres (zweiter Montag im September) und ist bis 31.08. des Jahres befristet.
- Erfolgt der Diensteintritt bis einschließlich 30.04. des Jahres, wird Ihr Dienstverhältnis bis 31.08. des Jahres befristet.
- Erfolgt der Dienstantritt ab dem 01.05. des Jahres, wird Ihr Dienstverhältnis bis zum Ende des Unterrichtsjahres befristet: Ihre Bezüge werden daher bis zum Beginn der Sommerferien (z.B. bis 08.07.) ausbezahlt.
- Erfolgt die Befristung bis zum Beginn der Sommerferien, ist eine erneute Bewerbung für das kommende Schuljahr nötig.
...an allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
- Erfolgt der Dienstantritt mit Beginn des Schuljahres, endet das Dienstverhältnis mit dem Sonntag (z.B. 10.09.) vor Beginn des nächsten Schuljahres.
- Erfolgt der Dienstantritt nach den Semesterferien des laufenden Schuljahres, wird Ihr Dienstverhältnis bis zum Ende des Unterrichtsjahres befristet: Ihre Bezüge werden daher bis zum Beginn der Sommerferien (z.B. bis 07.07.) ausbezahlt.
Mein Gehalt
Das Landesvertragslehrpersonengesetz (§ 18) bzw. das Vertragsbedienstetengesetz (§ 46) regelt das monatliche Entgelt im Pädagogischen Dienst:
- Jährliche Bezugsanpassung
- Sieben Entlohnungsstufen
- Auszahlung am 15. des Monats
- Vierteljährliche Sonderzahlung (1/2 Bezug im März, Juni, September, November = 13. + 14. Gehalt)
- Attraktive Funktionen samt Dienstzulage
- Geregelte Arbeits- und Ferienzeiten
- Einstiegsgehalt bei voller Lehrverpflichtung unter Erfüllung der Anstellungsvoraussetzungen: brutto € 3.116,10 (Stand 2023)
- Versicherung: die Anmeldung der Sozialversicherung erfolgt über die BVAEB
Das Monatsentgelt beträgt bei voller Lehrverpflichtung und Erfüllung der Anstellungsvoraussetzungen in der Entlohnungsgruppe Pädagogischer Dienst mindestens brutto € 3.401,20 (Stand 2024). Es erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie durch Dienstzulagen(zB. § 19)/Fächervergütungen (§ 22). Bei Nichterfüllung der Anstellungsvoraussetzungen werden je nach Qualifikation Abschläge vom Monatsentgelt von bis zu 25 % vorgenommen.
Meine Vordienstzeiten
Nach Ihrer Aufnahme im Tiroler Schuldienst übermittelt Ihnen die Bildungsdirektion für Tirol einen eingeschriebenen Brief (RSa) zur Berechnung Ihrer Vordienstzeiten.
Befüllen Sie das in der Anlage mitgesendete Erhebungsblatt und retournieren Sie es samt der erforderlichen Nachweise (Dienstverträge, Dienstzeitbestätigungen, Präsenz- bzw. Zivildienstbestätigung, Versicherungsdatenauszug) innerhalb von 3 Monaten per E-Mail an die Bildungsdirektion für Tirol (office [dot] bildung [at] tirol [dot] gv [dot] at).
Bitte retournieren Sie das befüllte Erhebungsblatt auch, wenn Sie über keine anrechenbaren Vordienstzeiten verfügen.
Welche Vordienstzeiten können angerechnet werden?
Jede Anrechnung von Vordienstzeiten stellt eine individuelle Berechnung dar. Vordienstzeiten können erst nach einer etwaigen Aufnahme in den Tiroler Pflichtschuldienst und in weiterer Folge nach Vorliegen entsprechender Nachweise (Dienstverträge bzw. Dienstzeitbestätigungen) konkret beurteilt werden.
Anrechenbare Vordienstzeiten sind:
- Dienstverhältnisse zu einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) oder zu einem Gemeindeverband - jedoch kein Praktikum
- Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst
- Ausübung einer nützlichen Berufstätigkeit
Nützliche Berufstätigkeit
Nützliche Berufstätigkeiten sind Zeiten, die eine fachliche Erfahrung vermitteln, durch die
- eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz überwiegend unterbleiben kann oder
- ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine zu erwarten ist.
Die Anrechnung von nützlichen Berufstätigkeiten setzt jedenfalls voraus, dass
- diese zum Zeitpunkt des Beginns des Dienstverhältnisses nicht mehr als 20 Jahre zurückliegen;
- im Zeitpunkt der Ausübung der Tätigkeit bereits die Lehramtsausbildung abgeschlossen wurde;
- sie ihrem Inhalt nach nützlich in Bezug auf die absolvierte Ausbildung ist;
- diese über einen zusammenhängenden Zeitraum von zumindest sechs Monaten absolviert wurden;
- diese zumindest im Ausmaß von 20 % der Vollbeschäftigung erbracht wurden (Umfang-Mindestschwelle)
Zeiten nützlicher Berufstätigkeiten sind grundsätzlich aliquot entsprechend dem Beschäftigungsausmaß anzurechnen.
Meine Fort- und Weiterbildung
Als Lehrerin oder Lehrer haben Sie regelmäßig die Möglichkeit, kostenlos fachliche und pädagogische Kurse an den pädagogischen Hochschulen zu besuchen. In Ihrem ersten Dienstjahr werden Sie zusätzlich im Rahmen der Induktionsphase von einer erfahrenen Lehrperson (Mentoring) begleitet.
Die zugehörigen Formulare finden Sie im Servicebereich.