Bewerbung als Expert*in in berufsbildenden Unterrichtsfächern
Sie haben Expertise in Ihrem Fachgebiet der Berufsbildung und möchten Ihr Wissen an andere weitergeben? Dann erfüllen Sie schon die erste Voraussetzung für den Lehrberuf in einem berufsbildenden Fach.
Voraussetzungen für berufsbildenden Unterrichtsfächer an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS), z.B. HAK, HTL, HBLA:
Ein fachlich passender Master- oder Diplom-Studienabschluss oder eine Meisterprüfung und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung
Voraussetzungen für die Unterrichtstätigkeit an Berufsschulen:
Für alle drei Fachgruppen ist eine fachlich geeignete Vollzeit-Berufspraxis nach Abschluss der Berufsausbildung im Ausmaß von mindestens drei Jahren erforderlich.
- Fachgruppe 1 (Allgemeinbildender und betriebswirtschaftlicher Unterricht): Matura bzw. Berufsreifeprüfung einer berufsbildenden höheren Schule (insbesondere Handelsakademie)
- Fachgruppe 2 (Fachtheoretischer Unterricht): Reife- und Diplomprüfung einer berufsbildenden höheren Schule (insbesondere HTL) oder Berufsreifeprüfung mit facheinschlägiger Lehrabschlussprüfung
- Fachgruppe 3 (Fachpraktischer Unterricht): Facheinschlägige Meisterprüfung
Ihre verpflichtende pädagogisch-didaktische Ausbildung absolvieren Sie berufsbegleitend an einer der Pädagogischen Hochschulen.
Alle Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die Links zu den Stellenausschreibungen finden Sie hier.