Ablauf der Teilnahme am Erasmus-Konsortium – Sechs Schritte

Auf dieser Unterseite erfahren Sie, wie Sie am Erasmus+ Konsortium der Bildungsdirektion teilnehmen können. Der Weg zur Teilnahme besteht aus sechs Schritten:

Schritt 1 – Bildungsdirektion hat Akkreditierung beantragt

Wir als Bildungsdirektion haben bei der Nationalagentur eine so genannte „Akkreditierung“ als Konsortium beantragt. Unser Antrag wird von der Nationalagentur geprüft. Wir rechnen mit der Genehmigung ca. im Februar 2025. Bis dahin können Schulen uns ihre gewünschten Mobilitäten melden (siehe Schritt 2).

Schritt 2 – bis Ende des Wintersemesters: Meldung der gewünschten Mobilitäten (Schulen) – Meldeformular

Alle Schulen, die sich an unserem Konsortium beteiligen möchten, melden ihre gewünschten Mobilitäten an uns. Dazu verwenden Sie bitte dieses Meldeformular. Bitte nehmen Sie bei Fragen aller Art mit uns frühzeitig Kontakt auf. Bedenken Sie bitte, dass das Erasmus+ Programm Mobilitäten fördert, aber nicht zu 100% finanziert.

In der Bildungsdirektion prüfen wir im Anschluss die gemeldeten Wünsche. Dabei kontrollieren wir erstens, ob die gewünschten Mobilitäten den vier Zielen unseres Konsortiums und den allgemeinen Erasmus+ Kriterien entsprechen. Sollten besonders viele Schulen Wünsche einreichen, müssten wir zweitens eine Auswahl treffen.

Schritt 3 – Februar 2025: Budgetantrag (Bildungsdirektion)

Sobald unsere Akkreditierung genehmigt ist (Schritt 1), können wir als Bildungsdirektion einen so genannten Budgetantrag stellen. Darin führen wir die einzelnen geplanten Mobilitäten der Schulen an.

Schritt 4 – Frühjahr 2025: Zu- oder Absage (Bildungsdirektion)

Nachdem die Genehmigung des Budgetantrages (Schritt 3) vorliegt, wissen wir wie viel Geld für Mobilitäten des Konsortiums der Bildungsdirektion für Tirol verfügbar ist. Basierend darauf können wir den Schulen eine Zu- oder Absage für die Finanzierung ihres Mobilitätsprojekts senden.

Bitte buchen Sie die Mobilitäten und die dazugehörigen Reisen erst nach der Zusage durch die Bildungsdirektion. Wir rechnen mit dieser Zusage bis Juni 2025. Zusätzlich ist es notwendig, rechtzeitig einen Auslands-Dienstreiseantrag zu stellen.

Schritt 5 – ab Sommer 2025: Mobilitäten finden statt (Schulen)

Die Schulen können alle zugesagten Mobilitäten durchführen.

Schritt 6 – nach Durchführung der Mobilitäten: Abrechnung & Bericht (Schulen & Bildungsdirektion)

Die Lehrpersonen tragen ihre Lernerfahrungen zurück in die Schule und stellen diese auf geeignete Weise dem Kollegium vor. Ziel ist, dass auch die anderen Kolleg*innen davon profitieren.

Die Schulen senden einen Kurzbericht an die Bildungsdirektion. Dazu wird es eine Vorlage geben, die wir dann hier veröffentlichen.

Ebenso reicht die Schule Scans der Rechnungen bei der Erasmus-Stelle der Bildungsdirektion ein. Dies erfolgt spätestens drei Wochen nach Rückkehr. Im Anschluss veranlassen wir die Auszahlung des entsprechenden Erasmus-Zuschusses. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss nur ausbezahlt werden kann, wenn die Rechnungen und der Kurzbericht unaufgefordert eingereicht werden.

 

Hinweise:

Auch für Herbst 2025 planen wir wieder eine neue Runde. Schulen, die im Wintersemester 2024/25 noch keinen Mobilitätswunsch eingereicht haben, erhalten im Herbst 2025 wieder die Möglichkeit, gewünschte Mobilitäten einzureichen.

Die Durchführung der Mobilitäten des Erasmus+ Konsortiums der Bildungsdirektion für Tirol beruht auf der Genehmigung des Akkreditierungsantrags und des Budgetantrags seitens der Nationalagentur. Wir sind in engem Austausch mit der Nationalagentur und rechnen damit, dass beide genehmigt werden. Der Vollständigkeit muss erwähnt werden: Sollte eine Genehmigung nicht erfolgen, könnten die gewünschten Mobilitäten nicht stattfinden.

Co-funded by the Erasmus+ Programme of the European Union

Verbindliche Auskünfte zum Erasmus+ Programm erhalten Sie beim OeAD, der als Nationalagentur für Österreich zuständig ist. Irrtum und Tippfehler vorbehalten.

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