Bewerber*innen-Information: Ihre Bewerbung für den Tiroler Schuldienst

von Bildungsdirektion für Tirol
11. Mai 2026

Vielen Dank für Ihre Bewerbung um eine Stelle im Tiroler Schuldienst!

Die eingelangten Bewerbungen wurden bereits an die Schulleitungen zur Bekanntgabe der Wunschbewerberinnen und Wunschbewerber übermittelt. Nach Abschluss der Auswahlverfahren Ende Mai 2026 erfolgen schrittweise Verständigungen über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung. Die Stellenvergaben werden bis Mitte Juni 2026 abgeschlossen. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine entsprechende Rückmeldung. Wir ersuchen bis dahin um etwas Geduld und danken Ihnen für Ihr Interesse am Tiroler Schuldienst.

Wenn Sie sich als Religionslehrer und Religionslehrerin beworben haben, wenden Sie sich bitte zusätzlich an das zuständige kirchliche Schulamt bzw. an die jeweils zuständigen Fachinspektorinnen und Fachinspektoren, da eine Zustimmung des Schulamts Voraussetzung für eine Anstellung ist.

Aviso: Die nächste Bewerbungsmöglichkeit (Ausschreibung) findet von 16.06. bis 22.06.2026 (24:00 Uhr) über die Plattform Bewerbung online statt.

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Häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren:

  • Wie läuft das Verfahren nach meiner Bewerbung ab?

Nach Prüfung der Bewerbungen werden diese an die zuständigen Schulleitungen weitergeleitet.

Nach Abschluss der Auswahlverfahren erfolgen die entsprechenden Verständigungen an die Bewerberinnen und Bewerber.

  • Wann erfolgt eine Rückmeldung?

Die Personalauswahlverfahren zur Bekanntgabe der Wunschbewerberinnen und Wunschbewerber an die Bildungsdirektion werden voraussichtlich bis Ende Mai 2026 durchgeführt.

Anschließend erfolgen schrittweise Rückmeldungen an die Bewerberinnen und Bewerber. Die Stellenvergaben sollen bis spätestens Mitte Juni 2026 abgeschlossen sein.

  • Wer meldet sich bei mir?

Die Verständigungen erfolgen grundsätzlich durch die Bildungsdirektion bzw. im Zuge des Auswahlverfahrens durch die zuständige Schule.

  • Muss ich selbst aktiv werden?

Nein, derzeit sind keine weiteren Schritte erforderlich. Sie werden informiert, sobald im Bewerbungsverfahren eine Entscheidung bzw. ein weiterer Schritt erfolgt.