🎓 Mein Quereinstieg für die Sekundarstufe

Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, als Lehrerin oder Lehrer tätig zu sein, ohne den klassischen Weg eines Lehramtsstudiums hinter sich zu haben. Der Lehrberuf ist auch offen für Personen, die ein geeignetes Studium absolviert haben, und sich für die Bildung von Jugendlichen engagieren.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für das Unterrichten in einem allgemeinbildenden Fach in der Sekundarstufe ist ein abgeschlossenes, fachlich geeignetes oder facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule (zumindest) auf Bachelorniveau (180 ECTS-AP) und eine nach diesem Studium liegende, fachlich geeignete, Berufspraxis im Ausmaß von mindestens 3 Jahren.

Im Unterrichtsfach Mathematik wäre ein fachlich geeignetes Studium zum Beispiel Physik, ein facheinschlägiges Studium das Diplomstudium Mathematik.

Ab dem Schuljahr 2023/24 ist zudem ein positiver Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg Allgemeinbildung erforderlich.

Anstellungsmöglichkeiten

Die besten Anstellungsmöglichkeiten bestehen derzeit in den Unterrichtsfächern Mathematik, Informatik, Musik, Kunst und Gestaltung (vormals: bildnerische Erziehung), Technik und Design (vormals: technisches und textiles Werken), Physik und Chemie, Bewegung und Sport.

Bewerbung

Parallel zum Ansuchen um Zertifizierung als Quereinsteiger:in besteht die Möglichkeit, am Bewerbungsverfahren der Hauptausschreibung teilzunehmen. Sowohl das Ansuchen um Zertifizierung, als auch die Bewerbung finden über das Bewerbungsportal Bewerbung Online statt.

Wichtiger Hinweis

Die endgültige Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Quereinstieg gegeben sind (Zertifikat der Zertifizierungskommission Quereinstieg samt erforderlicher 3-jähriger fachlich geeigneter Berufspraxis), erfolgt durch die Bildungsdirektion für Tirol. Um beurteilen zu können, ob eine entsprechende fachlich geeignete Berufspraxis im erforderlich Ausmaß vorliegt, ist ein Dienstzeugnis (Beschäftigungsart bzw. konkret ausgeübte Tätigkeit, Beschäftigungsausmaß in Prozent sowie Beschäftigungszeitraum) notwendig.

Hochschullehrgang

Eine ergänzende pädagogisch-didaktische Ausbildung in Form eines Hochschullehrganges zwischen 60 und 90 ECTS-AP ist innerhalb von fünf Jahren berufsbegleitend zu absolvieren. Der Hochschullehrgang qualifiziert nur für ein Unterrichtsfach und nicht für mehrere Fächer.

Detaillierte Fragen und Antworten zum Quereinstieg, zum Hochschullehrgang, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Eignungsfeststellungsverfahren samt FAQ finden Sie unter auf der Webseite des Bildungsministeriums sowie im Portal "Klassejob".

Die pädagogisch-didaktische Ausbildung im Detail: 

a) Quereinsteiger:innen, die über ein abgeschlossenes Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium verfügen, müssen eine pädagogisch-didaktische Ausbildung im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten absolvieren. Diese Ausbildung wird von der PHT als Hochschullehrgang angeboten. 

b) Quereinsteiger:innen, die ein Bachelorstudium abgeschlossen haben, müssen eine pädagogisch-didaktische Ausbildung im Ausmaß von 90 ECTS-Anrechnungspunkten absolvieren. Diese Ausbildung wird von der PHT als Masterstudium angeboten. 

Weitere Infos unter: 

Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach | PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE TIROL (ph-tirol.ac.at)

 

    Logobild: Lehrer/in werden? Klasse Job!