🎓 Mein Quereinstieg für die Sekundarstufe

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, als Lehrerin oder Lehrer tätig zu sein, ohne den klassischen Weg eines Lehramtsstudiums zu durchlaufen. Der Lehrberuf steht auch Personen offen, die ein geeignetes Studium absolviert haben und sich für die Bildung von Jugendlichen engagieren möchten.

Inhalt: 

  • Voraussetzungen
  • Anstellungsmöglichkeiten 
  • Bewerbung, Hinweise
  • Hochschullehrgang 
  • Weitere Informationen 
  • Nächste Schritte: "Vom Quereinstieg zum Unterricht"

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für das Unterrichten in einem allgemeinbildenden Fach in der Sekundarstufe ist:

  • Ein abgeschlossenes, fachlich geeignetes oder facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule (mindestens Bachelorniveau, 180 ECTS-AP).
  • Eine nach dem Studium liegende, fachlich geeignete Berufspraxis im Ausmaß von mindestens drei Jahren.

Beispiel:

Im Unterrichtsfach Mathematik wäre ein fachlich geeignetes Studium zum Beispiel Physik, ein facheinschlägiges Studium das Diplomstudium Mathematik.

Anstellungsmöglichkeiten

Derzeit bestehen die besten Anstellungsmöglichkeiten in den Unterrichtsfächern:

  • Mathematik
  • Informatik
  • Musik
  • Kunst und Gestaltung (vormals: bildnerische Erziehung)
  • Technik und Design (vormals: technisches und textiles Werken)
  • Physik
  • Chemie
  • Bewegung und Sport

Bewerbung

Parallel zum Ansuchen um Zertifizierung als Quereinsteiger besteht die Möglichkeit, am Bewerbungsverfahren der Hauptausschreibung sowie den Nebenausschreibungen teilzunehmen. Sowohl das Ansuchen um Zertifizierung als auch die Bewerbung erfolgen über das Bewerbungsportal "Bewerbung Online ".

Wichtiger Hinweis

Die endgültige Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Quereinstieg gegeben sind (Zertifikat der Zertifizierungskommission Quereinstieg samt erforderlicher dreijähriger fachlich geeigneter Berufspraxis), erfolgt durch die Bildungsdirektion für Tirol. Zur Beurteilung der entsprechenden fachlich geeigneten Berufspraxis ist ein Dienstzeugnis erforderlich, welches die Beschäftigungsart bzw. konkret ausgeübte Tätigkeit, das Beschäftigungsausmaß in Prozent sowie den Beschäftigungszeitraum angibt.

Hochschullehrgang

Eine ergänzende pädagogisch-didaktische Ausbildung in Form eines Hochschullehrganges im Umfang von 60 bis 90 ECTS-AP ist innerhalb von fünf Jahren berufsbegleitend zu absolvieren. Der Hochschullehrgang qualifiziert nur für ein Unterrichtsfach und nicht für mehrere Fächer. Weitere Informationen zum Hochschullehrgang an der Pädagogischen Hochschule Tirol (PHT) finden Sie auf der Webseite der PHT.

Die pädagogisch-didaktische Ausbildung im Detail

a) Quereinsteiger:innen,

mit einem abgeschlossenen Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium müssen eine pädagogisch-didaktische Ausbildung im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten absolvieren. Diese Ausbildung wird von der PHT als Hochschullehrgang angeboten.

b) Quereinsteiger:innen,

mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium müssen eine pädagogisch-didaktische Ausbildung im Ausmaß von 90 ECTS-Anrechnungspunkten absolvieren. Diese Ausbildung wird von der PHT als Masterstudium angeboten.

Weitere Informationen

Detaillierte Fragen und Antworten zum Quereinstieg, zum Hochschullehrgang, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Eignungsfeststellungsverfahren samt FAQ finden Sie unter auf der Webseite des Bildungsministeriums sowie im Portal "Klassejob".

Nächste Schritte nach dem Erhalt des Quereinstiegs-Zertifikats:

"Vom Quereinstieg zum Unterricht" 

Sie haben sich als Quereinsteiger*in zertifizieren lassen? Sie haben das Zertifikat der Zertifizierungskommission erhalten?

Auf dieser Seite sind die nächsten Schritte zusammengefasst.

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