Bewerbung mit einer Qualifikation aus dem Ausland
Sie haben im Ausland eine Qualifikation als Lehrer*in erworben? Unter gewissen Voraussetzungen kann diese in Österreich anerkannt werden.
Allgemeine Voraussetzungen
Für einen Einstieg in den Lehrberuf von Lehrpersonen mit nichtdeutscher Muttersprache muss für eine Anstellung an Mittelschulen derzeit das Sprachniveau Deutsch GERS C1 sowie an Volksschulen GERS C2 nachgewiesen werden.
Berufsanerkennungsverfahren für allgemeinbildende Pflichtschulen:
Für die Anstellung von Personen, die ihre Ausbildung nicht in Österreich, sondern in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben, muss zunächst ein sogenanntes „Berufsanerkennungsverfahren“ durchgeführt werden. Dieses setzt voraus, dass im Herkunftsland der volle Berufszugang gegeben ist. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie im nachfolgend verlinkten Informationsblatt. Der notwendige Antrag kann über das bereitgestellte Online Formular eingebracht werden:
Ansprechperson für Rückfragen zum Berufsanerkennungsverfahren an allgemeinbildenden Pflichtschulen:
Mag. Florian Hupfauf
+43 512 9012 9193
office [at] bildung-tirol [dot] gv [dot] at
Berufsanerkennungsverfahren an allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Über die Anerkennung von Diplomen im Bereich der Lehrpersonen an allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen entscheidet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens:
Ansprechperson für Rückfragen zum Berufsanerkennungsverfahren an allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen:
Peter Koppelstätter
+43 512 9012 9253
office [at] bildung-tirol [dot] gv [dot] at
Nostrifizierung
Für jene Personen, die ihre Ausbildung weder in Österreich noch in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben, besteht die Möglichkeit ein „Nostrifizierungsverfahren“ durchzuführen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Für die Nostrifizierung eines Lehramtsstudiums wenden Sie sich bitte an eine Pädagogische Hochschule oder Universität.
Nach erfolgreicher Anerkennung
Nach der erfolgreichen Anerkennung können Sie sich regulär auf Lehrer*innenstellen bewerben. Alle Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die Links zu den Stellenausschreibungen finden Sie hier.
Unter gewissen Umständen ist eine Lehrtätigkeit auch ohne Anerkennung möglich (Sondervertrag). Gerne können Sie sich dazu an die Mitarbeiter*innen der Personalabteilung wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite ganz unten.