Bewerbung mit einem allgemeinbildenden Studienabschluss gemäß den Bedarfsfächern Tirol (Voraussetzung für zertifizierten Quereinstieg)

Sie haben ein fachlich geeignetes oder facheinschlägiges Studium oder Diplomstudium an einer Universität oder Fachhochschule im Umfang von mind. 180 ECTS (Bachelorniveau) absolviert und eine nach dem Studium fachlich geeignete Vollzeit-Berufspraxis im Ausmaß von mindestens 1,5 Jahren in einem Bedarfsfach? Dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Vorregistrierung für den „Zertifizierten Quereinstieg“ für die Sekundarstufe (Mittelschulen sowie mittlere und höhere Schulen). Weitere Informationen

Bedarfsfächer für das Bundesland Tirol sind: Deutsch – Englisch – Mathematik – Bewegung und Sport – Inklusive Pädagogik.

Ab 30.10.2026 wird bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen die Bewerbung an die Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) weitergeleitet. Werden andere als die oben genannten Bedarfsfächer zur Zertifizierung eingereicht, kann die Vorregistrierung nicht fortgesetzt werden. Eine neuerliche Bewerbung für den zertifizierten Quereinstieg wäre dann in Tirol erst wieder für das nächstfolgende Schuljahr möglich.

Anstellungsmöglichkeiten

Die besten Anstellungsmöglichkeiten bestehen derzeit in folgenden Bedarfsfächern: Fächerbedarfe | Bildungsdirektion für Tirol

Bewerbung

Parallel zum Ansuchen um Zertifizierung als Quereinsteiger:in besteht die Möglichkeit, am Bewerbungsverfahren der Hauptausschreibung teilzunehmen. Sowohl das Ansuchen um Zertifizierung, als auch die Bewerbung finden über das Bewerbungsportal Bewerbung Online statt. Alle Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die Links zu den Stellenausschreibungen finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis

Die endgültige Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Quereinstieg gegeben sind (Zertifikat der Zertifizierungskommission Quereinstieg samt erforderlicher fachlich geeigneter Berufspraxis), erfolgt durch die Bildungsdirektion für Tirol. Um beurteilen zu können, ob eine entsprechende fachlich geeignete Berufspraxis im erforderlich Ausmaß vorliegt, ist ein Dienstzeugnis (Beschäftigungsart bzw. konkret ausgeübte Tätigkeit, Beschäftigungsausmaß in Prozent sowie Beschäftigungszeitraum) notwendig.

Hochschullehrgang

Eine ergänzende pädagogisch-didaktische Ausbildung in Form eines Hochschullehrganges zwischen 60 und 90 ECTS-AP muss innerhalb von acht Jahren berufsbegleitend absolviert werden. Der Hochschullehrgang qualifiziert nur für ein Unterrichtsfach und nicht für mehrere Fächer. Weitere Informationen zum Hochschullehrgang an der Pädagogischen Hochschule Tirol (PH-T) erhalten Sie auch auf der Webseite der PH-T.

Detaillierte Fragen und Antworten zum Quereinstieg, zum Hochschullehrgang, zu den Voraussetzungen, zu dienstrechtlichen Fragen, zur Bewerbung und Anstellung sowie zum Eignungsfeststellungsverfahren samt FAQ finden Sie auf der Webseite des Bildungsministeriums sowie im Portal "Klasse Job".

Die pädagogisch-didaktische Ausbildung im Detail: 

a) Quereinsteiger:innen, die über ein abgeschlossenes Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium verfügen, müssen eine pädagogisch-didaktische Ausbildung im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten absolvieren. Diese Ausbildung wird von der PHT als Hochschullehrgang angeboten. 

b) Quereinsteiger:innen, die ein Bachelorstudium abgeschlossen haben, müssen eine pädagogisch-didaktische Ausbildung im Ausmaß von 90 ECTS-Anrechnungspunkten absolvieren. Diese Ausbildung wird von der PHT als Masterstudium angeboten. 

Die nächsten Schritte nach dem Erhalt des Quereinstiegs-Zertifikats:

Sie haben sich als Quereinsteiger:in zertifizieren lassen? Sie haben das Zertifikat der Zertifizierungskommission erhalten? Auf dieser Seite sind die nächsten Schritte zusammengefasst.