Wir über uns

Die Schulärztinnen und Schulärzte erfüllen an den Schulen vielfältige Aufgaben. Ihre Arbeit ist im Schulunterrichtsgesetz §66, a und b geregelt. Zu den Aufgaben gehören:

  • Untersuchung aller Schülerinnen und Schüler in jeder Schulstufe zur Vorbeugung und Erfassung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen
  • Information der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten, sofern bei der Untersuchung gesundheitliche Mängel festgestellt wurden
  • Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit chronischen Erkrankungen, bei denen Auffälligkeiten beobachtet wurden
  • Beratung und Unterweisung von Lehrpersonen nach SchUG §66b zur Übertragung medizinischer Tätigkeiten (Medikamentenverabreichung, medizinische pflegerische Tätigkeiten)
  • Erstellung von Gutachten bei Einschränkung der Teilnahme an Unterrichtsfächern (z.B. Bewegung und Sport, Werkstätte) oder Projektwochen (z.B. Schulsport, Labor)
  • Betreuung von SchülerInnen nach §13 Suchtmittelgesetz sowie ggf. Durchführung und Überwachung der gesundheitsbezogenen Maßnahmen
  • Betreuung und Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, der Schulleitung sowie den Lehrpersonen in gesundheitlichen Fragen. Dazu zählen Themen wie gesunder Lebensstil (Ernährungsberatung, Bewegungstipps), chronische Erkrankungen (z. B. Asthma, Allergie, Epilepsie, Diabetes Mellitus, Essstörungen), Sexualität und Verhütung, Suchtmittel, Impfungen, Vorbeugung und Bewältigung von Epidemien z.B. bei einer Grippewelle, ärztliche Begleitung bei Krisen
  • Teilnahme an Lehrerkonferenzen sowie Sitzungen des Klassen- oder Schulforums oder des Schulgemeinschaftsausschusses, sofern Angelegenheiten des Gesundheitszustandes von SchülerInnen oder Fragen der Gesundheitserziehung behandelt werden
  • Beratung zur Gestaltung eines gesundheitsfördernden Schulalltages wie zum Beispiel Mitgestaltung eines gesunden Schulbuffets, Tipps zu ausreichender Bewegung inner- und außerhalb des Unterrichts, zur Schulhygiene, zu Schulmöbeln, EDV-Arbeitsplatz und Werkstätteneinrichtung
  • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen wie Schulpsychologie, GesundheitsreferentInnen, BeratungslehrerInnen, SchulsozialarbeiterInnen und ÄrztInnen aller Fachrichtungen